Vergütungsverordnung

Vergütungsverordnung

Information nach § 16 Instituts-Vergütungsverordnung

Der Vergütungsrahmen der Accessio Kapital AG berücksichtigt die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Die Accessio Kapital AG ist kein bedeutendes Institut i.S.d. § 1 Abs. 2 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) und die Regelungen der §§ 17 bis 26 finden demnach keine Anwendung.

Das Geschäftsmodell der Accessio Kapital AG wird mit 34 Mitarbeitern (Stand 1. Juli 2023) umgesetzt und zielt auf eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten. Die Vergütungsstruktur ist in den jeweiligen Anstellungsverträgen geregelt und sieht für alle Mitarbeiter feste Grundvergütungsbestandteile sowie grundsätzlich leistungs- bzw. erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile vor.

Ausgestaltung des Vergütungssystems

Die Accessio Kapital AG bietet ihren Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und faire Gesamtvergütung. Geschäftsführer und Mitarbeiter erhalten eine angemessene feste Grundvergütung und marktgerechte Sach- und Zusatzleistungen.

Vertraglich garantierte variable Gehaltsansprüche sind in der Form ausgestaltet, dass hieraus keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßiger Risiken entstehen können. Die fixen Vergütungsanteile sind so bestimmt, dass diese den Hauptteil der Vergütung ausmachen.

In Einzelfällen kann die Geschäftsführung ermessensabhängige Sonderzahlungen an einzelne Mitarbeiter gewähren. Diese erfolgsabhängige Komponente wird aus der Gesamtplanung der Accessio Kapital AG abgeleitet und muss mit den strategischen Zielen der Gesellschaft, welche auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet sind, im Einklang stehen.

Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die gesamten Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge fix 1.629.507,14 EUR und variabel 88.976,77 EUR.